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Ratgeber · Stand 7. November 2026

Barrierefreies Bad: die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2

Ein barrierefreies Bad braucht vor allem Platz: freie Bewegungsflächen, eine bodengleiche Dusche und ausreichend breite Türen. Diese Werte nennt die DIN 18040-2 für Wohnungen – als Planungsgrundlage für Ihren Umbau.

Von FA.AL GmbH, Dortmund · geprüft am · 5 Quellen

Fertiges Bad mit anthrazitfarbenen Großformatfliesen, bodengleicher Glasdusche, Wandnische mit roter Lichtleiste und Waschtisch auf dunklem Holzunterschrank.
Beispielbild · KI-generiert · Kein ausgeführtes FA.AL-Projekt.

Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor WC, Waschtisch und in der Dusche jeweils mindestens 120 × 120 cm Bewegungsfläche; für Rollstuhlnutzung („R“) 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.
  • Die Dusche ist bodengleich und stufenlos begehbar, der Boden rutschhemmend.
  • Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm lichte Breite, für Rollstuhlnutzung 90 cm. Die Badtür darf nicht in das Bad aufschlagen.
  • In NRW ist die DIN 18040-2 (Ausgabe 2011-09) bauaufsichtlich eingeführt – ohne die „R“-Anforderungen. Sie gilt für Wohnungen, die barrierefrei sein müssen, nicht automatisch für jeden Umbau im Bestand.

01Barrierefreies Bad planen

Planungswerte im Überblick

Bereichbarrierefreirollstuhlgerecht („R“)
Bewegungsfläche vor dem WC120 × 120 cm150 × 150 cm
Bewegungsfläche vor dem Waschtisch120 × 120 cm150 × 150 cm, Waschtisch unterfahrbar
Bewegungsfläche in der Dusche120 × 120 cm150 × 150 cm
Seitlicher Abstand am WCmind. 20 cm zur Wand oder zu Objektenauf einer Seite mind. 90 cm, auf der anderen mind. 30 cm
Tür (lichte Breite, innerhalb der Wohnung)mind. 80 cmmind. 90 cm
Werte nach DIN 18040-2:2011-09, wiedergegeben nach den Fachportalen nullbarriere.de und BauNetz Wissen. Den kostenpflichtigen Normtext ersetzen sie nicht. Stand der Prüfung: 7. November 2026.

02Barrierefreies Bad planen

Die bodengleiche Dusche

Herzstück eines barrierefreien Bades ist die bodengleiche Dusche: ohne Stufe, mit niveaugleichem Übergang zum übrigen Boden und mit rutschhemmendem Belag. Eine Badewanne ersetzt den barrierefreien Duschplatz nicht.

Damit das Wasser ablaufen kann, braucht der Duschbereich ein Gefälle zum Ablauf. Im Bestand entscheidet oft die Bauhöhe unter dem Boden, welche Lösung möglich ist – etwa eine Rinne oder ein Punktablauf. Das prüfen wir bei der Besichtigung vor Ort.

Abdichtung ist entscheidend

Bodengleiche Duschen stellen hohe Anforderungen an die Abdichtung. Bei einer Badsanierung gehören Rückbau, Abdichtung und Fliesen deshalb in eine abgestimmte Planung.

03Barrierefreies Bad planen

Weitere Punkte, an die Sie denken sollten

  • Wände so auslegen, dass Haltegriffe später nachgerüstet werden können – bei einer Vorwand im Trockenbau lässt sich das gleich mit einplanen.
  • Die Badtür nach außen öffnen lassen und von außen entriegelbar ausführen.
  • Mindestens 20 cm Abstand zwischen Waschtisch und WC bzw. Dusche.
  • Schalter und Steckdosen gut erreichbar planen – die Elektroinstallation lässt sich beim Umbau anpassen.

04Barrierefreies Bad planen

Was in NRW gilt

In Nordrhein-Westfalen ist die DIN 18040-2 in der Ausgabe 2011-09 über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt. Ausgenommen sind die mit „R“ gekennzeichneten Anforderungen für Rollstuhlnutzer. In jeder Wohnung, die nach der Landesbauordnung barrierefrei sein muss, ist mindestens ein Sanitärraum nach diesen Vorgaben vorgeschrieben.

Bei einem freiwilligen Umbau im Bestand sind die Werte eine Planungshilfe. Oft lassen sich nicht alle Maße erreichen – dann zählt, was im vorhandenen Raum für Sie am meisten bringt.

05Fragen

Häufige Fragen

Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?

Eine feste Mindestgröße nennt die DIN 18040-2 nicht. Entscheidend sind die Bewegungsflächen: je 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und in der Dusche, für Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.

Muss mein Bad nach DIN 18040-2 umgebaut werden?

Pflicht ist die Norm in NRW für Wohnungen, die nach der Landesbauordnung barrierefrei sein müssen. Bei einem freiwilligen Umbau im Bestand dient sie als Planungsgrundlage.

Gibt es Zuschüsse für ein barrierefreies Bad?

Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen. Details stehen in unserem Ratgeber zu Zuschüssen für den Badumbau.

06Quellen

Quellen und Stand

Alle Angaben haben wir am 7. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Gesetze, Förderprogramme und Netzgebiete ändern sich – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Quelle. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.

  1. BehördeVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (Ausgabe November 2025), Anlage A 4.2/3 (externe Website)
  2. Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Sanitärräume (externe Website)
  3. Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Bewegungsflächen (externe Website)
  4. Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Türen (externe Website)
  5. FachportalBauNetz Wissen: Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2 (externe Website)

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