Ratgeber · Stand 7. November 2026
Barrierefreies Bad: die wichtigsten Maße nach DIN 18040-2
Ein barrierefreies Bad braucht vor allem Platz: freie Bewegungsflächen, eine bodengleiche Dusche und ausreichend breite Türen. Diese Werte nennt die DIN 18040-2 für Wohnungen – als Planungsgrundlage für Ihren Umbau.

Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze
- Vor WC, Waschtisch und in der Dusche jeweils mindestens 120 × 120 cm Bewegungsfläche; für Rollstuhlnutzung („R“) 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.
- Die Dusche ist bodengleich und stufenlos begehbar, der Boden rutschhemmend.
- Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm lichte Breite, für Rollstuhlnutzung 90 cm. Die Badtür darf nicht in das Bad aufschlagen.
- In NRW ist die DIN 18040-2 (Ausgabe 2011-09) bauaufsichtlich eingeführt – ohne die „R“-Anforderungen. Sie gilt für Wohnungen, die barrierefrei sein müssen, nicht automatisch für jeden Umbau im Bestand.
01Barrierefreies Bad planen
Planungswerte im Überblick
| Bereich | barrierefrei | rollstuhlgerecht („R“) |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor dem WC | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Bewegungsfläche vor dem Waschtisch | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm, Waschtisch unterfahrbar |
| Bewegungsfläche in der Dusche | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| Seitlicher Abstand am WC | mind. 20 cm zur Wand oder zu Objekten | auf einer Seite mind. 90 cm, auf der anderen mind. 30 cm |
| Tür (lichte Breite, innerhalb der Wohnung) | mind. 80 cm | mind. 90 cm |
02Barrierefreies Bad planen
Die bodengleiche Dusche
Herzstück eines barrierefreien Bades ist die bodengleiche Dusche: ohne Stufe, mit niveaugleichem Übergang zum übrigen Boden und mit rutschhemmendem Belag. Eine Badewanne ersetzt den barrierefreien Duschplatz nicht.
Damit das Wasser ablaufen kann, braucht der Duschbereich ein Gefälle zum Ablauf. Im Bestand entscheidet oft die Bauhöhe unter dem Boden, welche Lösung möglich ist – etwa eine Rinne oder ein Punktablauf. Das prüfen wir bei der Besichtigung vor Ort.
Abdichtung ist entscheidend
Bodengleiche Duschen stellen hohe Anforderungen an die Abdichtung. Bei einer Badsanierung gehören Rückbau, Abdichtung und Fliesen deshalb in eine abgestimmte Planung.
03Barrierefreies Bad planen
Weitere Punkte, an die Sie denken sollten
- Wände so auslegen, dass Haltegriffe später nachgerüstet werden können – bei einer Vorwand im Trockenbau lässt sich das gleich mit einplanen.
- Die Badtür nach außen öffnen lassen und von außen entriegelbar ausführen.
- Mindestens 20 cm Abstand zwischen Waschtisch und WC bzw. Dusche.
- Schalter und Steckdosen gut erreichbar planen – die Elektroinstallation lässt sich beim Umbau anpassen.
04Barrierefreies Bad planen
Was in NRW gilt
In Nordrhein-Westfalen ist die DIN 18040-2 in der Ausgabe 2011-09 über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen eingeführt. Ausgenommen sind die mit „R“ gekennzeichneten Anforderungen für Rollstuhlnutzer. In jeder Wohnung, die nach der Landesbauordnung barrierefrei sein muss, ist mindestens ein Sanitärraum nach diesen Vorgaben vorgeschrieben.
Bei einem freiwilligen Umbau im Bestand sind die Werte eine Planungshilfe. Oft lassen sich nicht alle Maße erreichen – dann zählt, was im vorhandenen Raum für Sie am meisten bringt.
05Fragen
Häufige Fragen
Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?
Eine feste Mindestgröße nennt die DIN 18040-2 nicht. Entscheidend sind die Bewegungsflächen: je 120 × 120 cm vor WC, Waschtisch und in der Dusche, für Rollstuhlnutzung 150 × 150 cm. Die Flächen dürfen sich überlagern.
Muss mein Bad nach DIN 18040-2 umgebaut werden?
Pflicht ist die Norm in NRW für Wohnungen, die nach der Landesbauordnung barrierefrei sein müssen. Bei einem freiwilligen Umbau im Bestand dient sie als Planungsgrundlage.
Gibt es Zuschüsse für ein barrierefreies Bad?
Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen. Details stehen in unserem Ratgeber zu Zuschüssen für den Badumbau.
06Quellen
Quellen und Stand
Alle Angaben haben wir am 7. November 2026 anhand dieser Quellen geprüft. Gesetze, Förderprogramme und Netzgebiete ändern sich – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der Quelle. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung.
- BehördeVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (Ausgabe November 2025), Anlage A 4.2/3 (externe Website)
- Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Sanitärräume (externe Website)
- Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Bewegungsflächen (externe Website)
- Fachportalnullbarriere.de: DIN 18040-2 – Türen (externe Website)
- FachportalBauNetz Wissen: Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2 (externe Website)
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